Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem der PARSA Haar- und Modeartikel GmbH

Das Thema Compliance ist uns bei PARSA Beauty sehr wichtig. Wir bekennen uns ausdrücklich zu einem fairen Wettbewerb sowie zur Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Gesetze. Wir legen Wert darauf, dass PARSA Beauty keine Geschäfte macht, die in irgendeiner Weise durch illegale Praktiken beeinflusst werden oder zustande kommen. Wir tolerieren insbesondere keine Form von Korruption, Bestechung und Preisabsprachen.

Zur Meldung von Verstößen gegen geltende Gesetze und unsere Verhaltenskodex steht allen Beschäftigten der PARSA Haar- und Modeartikel GmbH ein Hinweisgebersystem zur Verfügung. Auch alle Beschäftigten der Solida Beauty Concepts GmbH, der PARSA Beauty s.r.o. (Tschechien), der PARSA Beauty d.o.o. (Serbien), der PARSA Beauty Trading Kft. (Ungarn), der PARSA d.o.o. (Kroatien) und der PARSA Beauty S.R.L. (Rumänien) können dieses Meldesystem nutzen. Das System ist auf Deutsch und English verfügbar. Es erlaubt auch eine anonyme, gesicherte Meldung möglicher Verstößen.

Haben Sie Informationen von Missständen oder Rechtsverstößen?

Wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Mitarbeitende der PARSA Haar- und Modeartikel GmbH nicht im Interesse der Gesellschaft oder nicht korrekt handeln, sich zum Beispiel bestechen lassen, Gelder verschwenden, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen, helfen Sie uns, wenn Sie dies melden. Die Schwerpunkte der Internen Meldestelle für Hinweisgebende sind Korruption und Wirtschaftsdelikte, schwerwiegende Verstöße gegen Regeltreue (Compliance-Verstöße) sowie Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Bitte machen Sie sich vor Abgabe Ihres Hinweises mit den „Häufigen Fragen zum Thema Hinweisgeberschutz" vertraut.


Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem der PARSA Haar- und Modeartikel GmbH nicht zur Meldung von Notfällen geeignet ist! Bei akuter Gefahrensituation oder anderen Situationen, die ein sofortiges Tätigwerden erfordern, wenden Sie sich bitte umgehend an die allgemeinen Notrufdienste.

Häufige Fragen zum Thema Hinweisgeberschutz
Hinweisgebersystem aufrufen
Die Meldestelle für Hinweisgebende wurde auf Grundlage der Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) und dem deutschen Hinweisgeberschutz-Gesetz (HinSchG) eingerichtet.

Alle Hinweise werden natürlich streng vertraulich behandelt. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.