Hinweisgebersystem
Hinweisgebersystem der PARSA Haar- und Modeartikel GmbH
Compliance hat für uns bei PARSA Beauty höchste Priorität. Wir bekennen uns ausdrücklich zu einem fairen Wettbewerb und zur Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Gesetze. Wir betonen, dass PARSA Beauty keinerlei Geschäfte tätigt, die in irgendeiner Weise durch illegale Praktiken beeinflusst werden oder aus diesen resultieren. Insbesondere dulden wir keinerlei Form von Korruption, Bestechung oder Preisabsprachen.
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der PARSA Haar- und Modeartikel GmbH steht ein Hinweisgebersystem zur Verfügung, um Verstöße gegen geltende Gesetze und unseren Code of Conduct zu melden. Dieses Meldesystem steht auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Solida Beauty Concepts GmbH, PARSA Beauty sro (Tschechien), PARSA Beauty doo (Serbien), PARSA Beauty Trading Kft. (Ungarn), PARSA doo (Kroatien) und PARSA Beauty SRL (Rumänien) zur Verfügung. Das System ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar und ermöglicht auch eine anonyme, sichere Meldung möglicher Verstöße.
Haben Sie Hinweise auf Fehlverhalten oder Rechtsverstöße?
Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der PARSA Haar- und Modeartikel GmbH nicht im Sinne des Unternehmens oder unrechtmäßig handeln – zum Beispiel Bestechungsgelder annehmen, Gelder verschwenden, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen oder gar Straftaten begehen –, helfen Sie uns bitte, indem Sie dies melden. Die interne Meldestelle für Hinweisgeber konzentriert sich auf Korruption und Wirtschaftskriminalität, schwerwiegende Compliance-Verstöße sowie Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz.
Bevor Sie Ihre Meldung abgeben, machen Sie sich bitte mit den „Häufig gestellten Fragen zum Hinweisgeberschutz“ vertraut.
Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem der PARSA Haar- und Modeartikel GmbH nicht für die Meldung von Notfällen geeignet ist! Bei akuter Gefahr oder anderen Situationen, die sofortiges Handeln erfordern, wenden Sie sich bitte umgehend an den allgemeinen Notruf.
→ Häufig gestellte Fragen zum Hinweisgeberschutz
→ Zum Hinweisgebersystem.
Die Meldestelle für Hinweisgeber wurde auf Grundlage der Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) und des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eingerichtet.
Alle Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.